Integration behinderter Menschen in das Arbeitsleben
Stufenweise Wiedereingliederung in das Erwerbsleben nach längerer Krankheit
Eingliederungsmanagement nach Sozialgesetzbuch IX § 84
Die Wiedereingliederung von Mitarbeitern an Ihren Arbeitsplatz nach Krankheit oder bei Schwerbehinderung, der Erhalt ihrer Erwerbsfähigkeit und die Reduzierung von Fehlzeiten sind für die Mitarbeiter von entscheidender sozialer und für die Unternehmen von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Durch die Novellierung des SGB IX sind die Unternehmen verpflichtet tätig zu werden. Der Betriebsarzt kann dabei auf vielfältige Weise unterstützen. Als Präventionsspezialist auf allen Ebenen. Als Begleiter des betroffenen Menschen.
In Vernetzung mit außerbetrieblichen Leistungsträgern wie Integrationsamt, Rehabilitationsträger, Arbeitsamt, Rentenversicherungsträger, Unfallversicherungsträger, Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK), etc. werden die Möglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben für den einzelnen Mitarbeiter abgeklärt und koordiniert.