Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement (BEM)
- Integration behinderter Menschen in das Arbeitsleben
- Stufenweise Wiedereingliederung in das Erwerbsleben nach längerer Krankheit
- Eingliederungsmanagement nach Sozialgesetzbuch IX § 84
Die Wiedereingliederung von Mitarbeitern an Ihren Arbeitsplatz nach Krankheit oder
bei Schwerbehinderung, der Erhalt ihrer Erwerbsfähigkeit und die Reduzierung
von Fehlzeiten sind für die Mitarbeiter von entscheidender sozialer und für die
Unternehmen von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Durch die Novellierung des
SGB IX sind die Unternehmen verpflichtet tätig zu werden. Der Betriebsarzt kann
dabei auf vielfältige Weise unterstützen. Als Präventionsspezialist auf allen
Ebenen. Als Begleiter des betroffenen Menschen.
In Vernetzung mit außerbetrieblichen Leistungsträgern wie Integrationsamt,
Rehabilitationsträger, Arbeitsamt, Rentenversicherungsträger,
Unfallversicherungsträger, Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK), etc.
werden die Möglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben für den einzelnen
Mitarbeiter abgeklärt und koordiniert.