Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement (BEM)

  • Integration behinderter Menschen in das Arbeitsleben
  • Stufenweise Wiedereingliederung in das Erwerbsleben nach längerer Krankheit
  • Eingliederungsmanagement nach Sozialgesetzbuch IX § 84

    Die Wiedereingliederung von Mitarbeitern an Ihren Arbeitsplatz nach Krankheit oder
    bei Schwerbehinderung, der Erhalt ihrer Erwerbsfähigkeit und die Reduzierung
    von Fehlzeiten sind für die Mitarbeiter von entscheidender sozialer und für die
    Unternehmen von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Durch die Novellierung des
    SGB IX sind die Unternehmen verpflichtet tätig zu werden. Der Betriebsarzt kann
    dabei auf vielfältige Weise unterstützen. Als Präventionsspezialist auf allen
    Ebenen. Als Begleiter des betroffenen Menschen.

    In Vernetzung mit außerbetrieblichen Leistungsträgern wie Integrationsamt,
    Rehabilitationsträger, Arbeitsamt, Rentenversicherungsträger,
    Unfallversicherungsträger, Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK), etc.
    werden die Möglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben für den einzelnen
    Mitarbeiter abgeklärt und koordiniert.